An der letzten Landratssitzung wurde ein Postulat von Patrick Schäfli behandelt; er forderte darin, dass Einbürgerungen nur noch bei gesicherter Existenzgrundlage erfolgen dürften. Während viele Staaten (USA, Kanada, Australien etc.) strenge Einwanderungsbedingungen kennen und die Einreise z.T. nur erteilen, wenn jemand den Nachweis erbringt, dass er für seinen Lebensunterhalt selbständig aufkommen kann, ist diese Voraussetzung bei uns noch nicht einmal für die Einbürgerung vorgesehen. So kommt es immer wieder vor, dass Personen, die z.T. jahrelang Sozialhilfe bezogen haben, bei uns eingebürgert werden. Und dann sind Tür und Tor offen für den „Familiennachzug“. Der Regierungsrat sieht keine Notwendigkeit, die Erteilung des Bürgerrechtes im Sinne des Postulanten zu verschärfen und wollte das Postulat abschreiben. Er beabsichtigt, bei der Einbürgerung nur Kriterien wie „missbräuchlichen Bezug der Sozialhilfe“ oder „selbstverschuldete Sozialhilfeabhängigkeit“ zu Grunde zu legen. Der Landrat hat die Abschreibung des Postulates erfolgreich verhindert. Zugleich habe ich eine Motion eingereicht, die klare Verhältnisse schaffen soll: Keine Einbürgerung von Personen, die nicht wirtschaftlich selbständig sind. Und allfällig bezogene Sozialhilfe der letzten 10 Jahre muss zurückbezahlt sein. In den offiziellen Unterlagen des Bundesamtes für Migration steht unter dem Titel „Auswanderung“ (www.swissemigration.ch): „ Es ist leider eine Tatsache: Kein Staat der Welt hat Inte-resse an …., welche die Sozialwerke belasten.“ Wie wäre es, wenn wir die Auswande-rungsempfehlungen auch zu Einwanderungsbestimmungen erheben würden?
Hanspeter Weibel, Landrat SVP