23.6.2011 Einbürgerung nur, wenn wirtschaftlich selbständig!

Meine am 3. März dieses Jahres eingereichte Motion zur Anpassung des Bürgerrechtsgesetzes wurde am 9. Juni behandelt. Zentral wurde darin gefordert: „Die Erteilung des Kantonsbürgerrechtes setzt eine gesicherte Existenzgrundlage voraus.“ Im einzelnen wurde festgehalten: „Eine gesicherte Existenzgrundlage ist zum Vornherein nicht gegeben bei einer Fürsorgeabhängigkeit, übermässigen Schulden im Verhältnis zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, mehrfachen Betreibungen, Vorliegen einer Pfändung oder eines Verlustscheines, Vorliegen eines Konkurses in den vergangenen fünf Jahren.“ Zudem sollten in den vergangenen zehn Jahren bezogene öffentliche Unterstützungsleistungen und bevorschusste Krankenkassenprämien und Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege zurückbezahlt worden sein.
Die Bestimmungen habe ich 1:1 dem seit 1.1.2006 in Graubünden in Kraft stehenden Bürgerrechtsgesetz entnommen. Weil sich dieses Gesetz bewährt hat und auch schon diverse juristische „Angriffe“ überstanden hat.
Eigentlich eine klare Sache. Meinte ich. Irrtum. Die Regierung wollte die Motion lediglich als Postulat entgegennehmen. Dass die Linke mein Anliegen nicht teilt, war mir klar. Aber erst mit der gütigen Hilfe der CVP konnte das in ein Postulat umgewandelte Anliegen mit 40 zu 36 Stimmen versenkt werden. So dass wir weiterhin Sozialhilfebezüger einbürgern. Nach der Einbürgerung erfolgt dann der Familiennachzug (selbstverständlich auch sozialhilfebeziehend!) und wen wunderts: Dann kann sich die CVP als sozialhilfeverteilende Familienpartei wieder profilieren.
Hanspeter Weibel, Landrat SVP

16.6.2011 Fluglärmkommission abschaffen

Im Mai 2011 habe ich ein Postulat eingereicht, mit dem Begehren, die Fluglärmkommission sei abzuschaffen. Ein Gremium, das seinen Auftrag nicht erfüllt, sei überflüssig. Unter anderem zitierte ich aus dem Bericht der Umwelt- und Energiekommission: „Die Art und Weise, wie die FLK ihren Auftrag wahrnimmt, wurde in der Kommission heftig kritisiert und war Gegenstand intensiver Diskussionen. Mit ihrem Bericht verwaltet und analysiert die FLK den Fluglärm lediglich. Sie kommt damit ihrem eigentlichen Auftrag nicht oder nur ungenügend nach und trägt somit dem Unmut in weiten Tei-len der Bevölkerung keine Rechnung. Aus Sicht der Kommission fehlt im Bericht der FLK die kritische Auseinandersetzung mit dem Fluglärm, insbesondere sind auch kei-ne Bestrebungen der FLK erkennbar, aus eigener Initiative Vorschläge und Ansätze zur Reduktion des Lärms einzubringen. Problematisch ist aus Sicht der Kommission insbesondere auch die Zusammensetzung der FLK, welche eine angemessene Vertre-tung der Interessen der Bevölkerung der Region Basel verunmöglicht.“
Das Postulat hat offenbar einigen Wirbel ausgelöst. Verständlich fühlte sich die Flug-lärmkommission angegriffen. Nun, bis zur Behandlung des Postulates und der Um-setzung wird noch viel Zeit vergehen und die Fluglärmkommission wird demnächst wieder vom Regierungsrat für die nächsten 4 Jahre gewählt. Bemerkenswert ist die Neuerung: Es werden zusätzlich auch Ersatzdelegierte gewählt. Begründung: Insbe-sondere die Bevölkerungsvertreter hätten nicht immer an den Sitzungen teilnehmen können. Mir ist aber noch etwas anderes aufgefallen: Alle Berichte der Fluglärmkom-mission wurden immer einstimmig verabschiedet. Also sind offenbar auch die Bevöl-kerungsvertretungen mit den Vertretern von Behörden und Flughafen einer Meinung. Man kann also getrost Land- und Gemeinderätin A.S. aus Binningen als Bevölke-rungsvertretung erneut delegieren. Die Richtigkeit meiner Forderung wird damit nur bestätigt.
Hanspeter Weibel, Landrat SVP,
Mitglied der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK)